Fördermittel

Lassen Sie sich die Seminare und Lehrgänge der Akademie fördern!

 Fördermittel

Lassen Sie sich die Seminare und Lehrgänge der Akademie fördern!

Für alle anderen Bundesländer gibt es die bundesweite Bildungsprämie*. Unter 0800 2623 000 erfahren Sie, ob Sie antragsberechtigt sind. Mit der Bildungsprämie können Sie sich 50 % (maximal 500 Euro) des Seminarpreises fördern lassen.

 

Hier eine Übersicht von weiteren möglichen Fördermöglichkeiten**:

 

  • Brandenburg:
    In Brandenburg werden Weiterbildungen durch den Bildungsscheck bis zu 70 % gefördert. Erfahren Sie unter 0331 6002-333 ob Sie berechtigt sind, den Bildungsscheck Brandenburg zu beantragen und lassen Sie sich gleich einen Beratungstermin geben.
  • Bremen:
    In Bremen können Sie sich die Seminare und Lehrgänge der Akademie bis zu 500 Euro mit dem Weiterbildungsscheck Bremen fördern lassen. Erfahren Sie bei der Arbeitnehmerkammer Bremen unter 0421 36301432 ob Sie anspruch auf den Weiterbildungsscheck haben und beantragen Sie diesen gleich.
  • Hamburg:
    Wenn Sie Mitarbeiter in eines Hamburger-Unternehmens mit weniger als 250 Mitarbeitern sind und Ihr Arbeitgeber Ihnen die Notwendigkeit der Weiterbildung bescheinigt, können Sie sich die Akademie-Seminare mit bis zu 1.500 Euro durch den Weiterbildungsbonus Hamburg fördern lassen. Weitere Informationen sowie den Antrag des Weiterbildungsbonus HH erhalten Sie bei c/o Punkt Bildungsmanagement unter 040 28407830. Vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Beratungstermin.
  • Hessen:
    Der Qualifizierungsscheck Hessen ermöglicht Ihnen eine Förderung unserer Seminare mit bis zu 500 Euro. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen sollten, erfahren Sie unter 069 5979966-0.
  • NRW:
    Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie mit einer Förderung Ihrer Weiterbildung mit bis zu 50 % der Fortbildungskosten (maximal 500 Euro). Sie sind in einer Einrichtung in NRW beschäftigt oder haben Ihren Wohnsitz in NRW? Sie verdienen max. 30.000 Euro brutto im Jahr (bei gemeinsam veranlagten 60.000 Euro brutto). Sie sind Beschäftigt aber in Elternzeit? Dann gehen Sie Ihre Weiterbildung jetzt aktiv an und beantragen Sie den Bildungsscheck NRW unter 0211 8371929.
  • Rheinland-Pfalz:
    Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und sind Angestellte/geringfügig Beschäftigte/Berufsrückkehrer oder Existenzgründer? Dann können Sie sich ab sofort die Seminare der Kindergartenakademie mit dem Qualifizierungsscheck Rheinland-Pfalz bis zu 500 Euro fördern lassen. Weitere Informationen zum Qualifizierungsscheck und zur Antragsstellung erhalten Sie unter: 0800 5888432.
  • Sachsen:
    In Sachsen können sich Arbeitnehmer mit einem maximalen monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro, oder Beschäftigte, die bis zu 4150 Euro verdienen und älter als 50 Jahre sind, in Teilzeit arbeiten, befristet beschäftigt oder Leiharbeitnehmer sind ihre Weiterbildung bis zu 80 % fördern lassen. Förderberechtigt sind auch Arbeitslose, die weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II oder andere finanzielle Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten. Alle weiteren Informationen erfahren Sie im Kundencenter der SAB unter 0351 49104930.
  • Thüringen:
    Sie sind Arbeitnehmer in einer kleinen Einrichtung in Thüringen und möchten sich gerne weiterqualifizieren. Dann lassen Sie sich mit dem Weiterbildungsscheck Thürigen Ihre Weiterbildung mit bis zu 500 Euro fördern. Ob Sie antragsberechtigt sind, erfahren Sie bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung unter: 0361 222 30.

*Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der EU gefördert.

**Die Akademie gibt keine Garantie auf Aktualität und Anspruch der Fördermaßnahmen.